Recht & Steuern

Aufenthaltsabgabe Kärnten 2026: Was 4,50 € am Wörthersee verändern

Julian Ograjensek
Julian OgrajensekMitgründer & Geschäftsführer
5. August 20268 Min. Lesezeit
Herbstliche Landschaft in Kärnten – neue Aufenthaltsabgabe ab 1. November 2026

Anfang August wirkt der 1. November in einem Wörthersee-Objekt weit entfernt. Die Kalender sind dicht, die Aufmerksamkeit liegt bei Anreisen, nicht bei Landesgesetzen. Genau in dieser Phase greift die größte Reform der Kärntner Tourismusfinanzierung seit fünfzehn Jahren.

Am 19. März 2026 hat der Kärntner Landtag ein Bündel aus drei Gesetzen beschlossen: das neue Kärntner Tourismusgesetz, das Kärntner Aufenthaltsabgabengesetz und das Nebenwohnsitzabgabengesetz.

Für Vermieter am Wörthersee ist davon eine Zahl operativ zentral: 4,50 € pro Gast und Nacht, gültig einheitlich im gesamten Bundesland ab 1. November 2026.

Was sich rechtlich tatsächlich ändert

Die bisherige Systematik in Kärnten war fragmentiert. Jede Gemeinde konnte ihre eigene Ortstaxe festlegen, meist zwischen 1,50 und 2,70 € pro Nacht, kombiniert mit einer separaten Nächtigungsabgabe. Für ein einzelnes Objekt bedeutete das je nach Standort unterschiedliche Sätze, unterschiedliche Formulare und unterschiedliche Abrechnungsintervalle.

Mit der Reform verschmelzen Ortstaxe und Nächtigungsabgabe zu einer einzigen Position: der Kärntner Aufenthaltsabgabe. Der Satz ist landesweit einheitlich, unabhängig von Gemeinde, Kategorie oder Bettenzahl.

Parallel wird die Trägerstruktur radikal verschlankt. Aus derzeit 125 Organisationseinheiten auf drei Ebenen werden zehn Einheiten auf zwei Ebenen – die Kärnten Werbung und neun regionale Tourismusverbände. Für die Meldeprozesse eines einzelnen Vermieters bedeutet das mittelfristig weniger Ansprechpartner und eine einheitlichere Schnittstelle.

Die Zahl im Kalkulationskontext

Der Sprung von 2,70 auf 4,50 € pro Nacht wirkt auf dem Papier moderat. In der operativen Rechnung eines Wörthersee-Objekts ist er es nicht.

Ein Beispiel. Ein Zwei-Zimmer-Objekt in Velden vermietet in einem typischen Sommermonat 22 Nächte, im Schnitt an 2,4 Personen. Bisher: 22 × 2,4 × 2,70 € = rund 143 € Ortstaxe pro Monat. Ab November 2026: 22 × 2,4 × 4,50 € = rund 238 € pro Monat. Über eine volle Saison ergibt sich für dieses Objekt eine Verschiebung von rund 570 € pro Jahr allein durch die Abgabenanhebung.

Für ein Portfolio mit vier bis fünf Einheiten liegt die jährliche Differenz schnell bei 2.500 bis 3.000 €. Die Zahl ist wirtschaftlich verkraftbar – aber sie ist keine Rundungsposition mehr.

Entscheidend ist die zweite Ebene: Wer die Abgabe trägt. In Österreich wird die Aufenthaltsabgabe rechtlich vom Gast geschuldet und vom Vermieter für die Gemeinde treuhändisch eingehoben. Die Frage ist nicht steuerlich, sondern kommunikativ – und dort entscheidet sich, ob der Vermieter oder der Gast den Anstieg in der Wahrnehmung trägt.

Was 4,50 € tatsächlich enthalten

Anders als die bisherige Ortstaxe umfasst die neue Aufenthaltsabgabe eine klar zweckgebundene Komponente: einen Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag von 0,90 € pro Nacht und Gast.

Damit finanziert das Land eine landesweite Gästekarte: freie Nutzung des gesamten öffentlichen Verkehrs in Kärnten für die Dauer des Aufenthalts. Das umfasst Regionalbusse, S-Bahnen, teilweise Schifffahrt am Wörthersee – für einen Gast, der eine Woche bleibt, entspricht das einem geldwerten Vorteil von deutlich über 30 €.

Die Abgabenerhöhung ist damit nicht abstrakt. Sie ist verbunden mit einer konkreten Leistung, die im Inserat kommunizierbar wird.

Für Wörthersee-Objekte ist das doppelt relevant: Ein Teil der Sommergäste reist ohne eigenen PKW an – Bahn nach Klagenfurt oder Villach, dann Bus zum Objekt. Für dieses Segment sinkt der effektive Reise-Grenzkostenpreis mit der Reform sichtbar.

Was Airbnb und Booking automatisch tun – und was nicht

Ein wiederkehrender Denkfehler in dieser Umstellungsphase betrifft die technische Abwicklung.

Airbnb hebt in einer Reihe europäischer Städte die lokale Übernachtungsabgabe automatisch beim Gast ein und leitet sie weiter. In Kärnten geschieht das nicht automatisch. Weder Airbnb noch Booking.com übernehmen die Berechnung, Anzeige oder Abführung der Kärntner Aufenthaltsabgabe.

Die Konsequenz ist praktisch. Jeder Vermieter muss den Betrag entweder:

  • im Übernachtungspreis einkalkulieren und in der Beschreibung transparent ausweisen, oder
  • als zusätzliche Gebühr über das Airbnb-Feld „lokale Steuern" oder das entsprechende Feld auf Booking.com hinterlegen, oder
  • vor Ort in bar oder per Zahlungslink einheben – die operativ ungünstigste, aber häufigste Variante.

Alle drei Wege sind zulässig. Nur der zweite Weg schützt vor negativen Bewertungen im Muster „unerwartete Zusatzkosten bei Anreise". Wer diese Umstellung nicht spätestens Anfang Oktober im Kalender-Setup abgeschlossen hat, riskiert die ersten November-Anreisen mit einer Kommunikationslücke.

Wie Gäste die Erhöhung tatsächlich wahrnehmen

Preispsychologisch ist der Übergang von 2,70 auf 4,50 € genau in dem Bereich, der auffällt.

Bei einer typischen Sommerbuchung – vier Nächte, zwei Personen – steigen die aufgeschlagenen Abgaben von rund 22 auf 36 €. Das ist nicht die Position, die eine Buchung verhindert. Es ist die Position, die im Buchungsprozess eine zweite Sichtung auslöst.

Deutsche Gäste, die den Wörthersee mit Bayern oder Salzburg vergleichen, sehen: Kärnten liegt mit 4,50 € künftig über dem Bayern-Median (dort meist zwischen 2 und 3 €) und ungefähr gleichauf mit Salzburg-Stadt (aktuell 4,20 €). Die Preisführung eines Kärntner Objekts konkurriert damit nicht mehr über eine niedrige Zusatzposition, sondern über die transparente Bündelung mit der ÖPNV-Gästekarte.

Diese Verlagerung des Verkaufsarguments ist die eigentliche Umstellung des Winters 2026/27.

Der operative Umstellungsmoment im Herbst

Für ein einzelnes Objekt sind drei Termine im Herbst 2026 relevant.

Mitte September: Die betreffende Gemeinde oder der neu zusammengelegte Tourismusverband stellt die überarbeiteten Meldeformulare bereit. Erst ab diesem Zeitpunkt ist der genaue elektronische Meldeweg bekannt – bisher pro Gemeinde unterschiedlich, künftig in Richtung landesweit vereinheitlicht.

Anfang Oktober: Zeitpunkt für die Anpassung der Preisdarstellung in Airbnb, Booking.com und auf der eigenen Website. Reservierungen, die nach dem 1. November anreisen, müssen die neue Abgabe korrekt ausweisen – auch wenn sie im September gebucht wurden.

1. November: Erste Anreise unter dem neuen Regime. Die Gästekarte für den ÖPNV muss ab diesem Datum ausgehändigt oder digital bereitgestellt werden.

Wer diese Reihenfolge bewusst plant, hat die Umstellung als operativen Vorgang. Wer sie nicht plant, hat sie als Beschwerde-Anlass. Wer ein wachsendes Portfolio führt, wickelt diese Schritte in der Regel im Rahmen einer strukturierten professionellen Kurzzeitvermietungs-Betreuung in Kärnten ab, weil sich die drei Termine mit der laufenden Preis- und Kalenderführung überschneiden.

Was 2028 zusätzlich kommt

Die Aufenthaltsabgabe ist nur ein Teil der Reform. Ab 2028 tritt in Kärnten eine Nebenwohnsitzabgabe in Kraft: monatliche Beträge zwischen 24 und 130 €, abhängig von Wohnungsgröße und Gemeindekategorie.

Betroffen sind Wohnungen, die nicht als Hauptwohnsitz gemeldet sind und in einem Kalenderjahr weniger als zwölf Wochen genutzt werden. Für eine reine Ferienwohnung, die konstant über Kurzzeitvermietungs-Plattformen gebucht wird, greift die Abgabe in der Regel nicht – der Nachweis über Buchungen zählt als Nutzung.

Der Grenzfall betrifft Objekte in der Übergangsphase: gekaufte Wohnungen, die noch nicht auf Plattformen aktiv sind, oder Zweitwohnsitze, die nur wenige Wochen im Jahr vermietet werden. Für diese Kategorie verändert sich die wirtschaftliche Rechnung ab 2028 spürbar.

Am Wörthersee betrifft das eine relevante Zahl: rund ein Drittel der wörtherseenahen Wohnungen in bestimmten Gemeinden sind laut Erhebungen der Landesstatistik Nebenwohnsitze. Nicht alle davon werden vermietet – und genau dort greift die neue Abgabe.

Was bleibt

Die Aufenthaltsabgabe von 4,50 € ist keine dramatische Einzelposition. Sie ist der sichtbarste Punkt einer Reform, die die Tourismusfinanzierung in Kärnten strukturell neu ordnet.

Für ein Wörthersee-Objekt entscheidet sich die operative Wirkung nicht am 1. November, sondern in den sechs Wochen davor. In diesem Zeitraum wird festgelegt, ob die Umstellung eine transparente Position im Angebot ist – oder eine Reibungsstelle im Check-in.

Der eigentliche Hebel liegt nicht in der Abgabe selbst. Er liegt in der Klarheit, mit der ihr Gegenwert – die freie ÖPNV-Nutzung, die einheitliche Landeslogik, die reduzierte Verwaltung – im Inserat sichtbar wird.

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